Infos
| Rahmenbedingungen | | Vorgehensweise | | Teilzeitausbildung | | Dienstleistungsangebot |
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I. Teilzeitausbildung:
1. Was bedeutet Teilzeitausbildung:
Zum 1. April 2005 hat sich das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geändert. Damit wurde die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit erstmals in einem Gesetzestext fixiert.
§ 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung)
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
Auf folgendem Abschnitt beruhen die Möglichkeiten zur Durchführung einer Ausbildung in Teilzeit.
In der Kommentierung wird folgendes als Begründung angegeben:
Durch die Anfügung des Satzes 2 in Absatz 1 wird klargestellt, dass sich die Verkürzung der Ausbildungszeit bei berechtigtem Interesse auch auf eine tägliche oder wöchentliche Verkürzung beziehen kann, sofern das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Zeit erreicht wird. Hierdurch wird eine Teilzeitausbildung unter Beibehaltung der regulären Ausbildungsdauer ermöglicht.
Berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Auszubildenden vor, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. In diesen Fällen besteht im Einvernehmen der Vertragsparteien ein Anspruch gegenüber der zuständigen Stelle, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit entsprechend zu kürzen.
(Aus: Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung [Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG] [Drucksache 15/3980])
Mit der IHK und HWK Oberfranken wurde folgende Regelung vereinbart: Teilzeitausbildung findet in der regulären Ausbildungszeit ohne Verlängerung statt. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt 30 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit). Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
Weiterführende Informationen für Arbeitgeber finden Sie auch auf unserem Flyer. Interessierte junge Eltern finden unser entsprechendes Faltblatt hier.
2. Ziele:
- Schaffung von 30 zusätzlichen Ausbildungsstellen in Teilzeit für junge Mütter und Väter bis 25 Jahre
- Entwicklung einer Beratungs- und Betreuungsstruktur zur Unterstützung von Betrieben und Auszubildenden bei der effektiven Umsetzung der Teilzeitausbildung
- Verknüpfung bestehender Netzwerke
- Erstellung eines regionalen Wegweisers
3. Zielgruppe:
Junge Eltern, die
- Mindestens 1 Kind haben
- Unter 25 Jahre alt sind
- einen Schulabschluss haben
- noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
- aus familiären Gründen keine Vollzeitausbildung machen können
- in der Region Bamberg / Forchheim wohnen
Die Teilnahme ist unabhängig vom sozialen Status und dem Bezug von Förderleistungen.
4. Projektlaufzeit:
1. Förderzeitraum 01.05.2006 – 31.12.2007
Verlängerung des Projektes bis 30.09.2008
II. Vorgehensweise:
Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Firmen und jungen Eltern durch:
- Presseartikel, Flyer für Arbeitgeber und Teilnehmer/-innen, Plakate, Fotoplakat mit Arbeitgebern und deren Azubis, eigene Buswerbung
- Organisation einer Infobörse in der Agentur für Arbeit in Bamberg
- Infostand zu „Tau“ bei den Ausbildungsmessen in Bamberg, Hirschaid, Forchheim sowie beim 10. Bayerischen Berufsbildungskongresses in Nürnberg 2007
- Präsentation von „Tau“ im AK Personal und dem AK Ausbildungsleiterkreis der oberfränkischen Metall- und Elektrobetriebe
- Vorträge beim Gewerbeverein Litzendorf, im bayernweiten Workshop für bfz – Koordinatoren im Jugendbereich und im März 2008 beim Unternehmerfrühstück in Bamberg
Kooperationspartner und Vernetzung:
Zusammenarbeit mit
- Kammern
- der Agentur für Arbeit Bamberg/Forchheim
- den ARGEn Bamberg /Forchheim
- den Jugendämter, v.a. dem Bereich der Tagespflege
- den Gleichstellungsbeauftragten
- den Schwangerschaftsberatungsstellen
- den Berufsschulen, den Mütterzentren
Enge Kooperation mit dem Arbeitskreis Teilzeitausbildung für junge Mütter.
Nutzung und Erweiterung bestehender Netzwerke:
- aktive Mitarbeit in sechs Arbeitskreisen in Bamberg und Forchheim
- Zusammenarbeit mit Ausbildungsplatzakquisiteuren
Firmenakquisition/Firmenkontaktpflege:
- Erstkontakt telefonisch und persönlich
- Besuche von Firmen
- intensive Kontaktpflege bei Interesse an Teilzeitausbildung
- Unterstützung der Firmen bei der Bereitstellung eines Teilzeitausbildungsplatzes mit Bewerbervorauswahl
- Gesprächen zur Entscheidungsfindung für die definitive Stellenbesetzung
Informations- und Beratungstermine für junge Eltern in den Mütterzentren Bamberg und Forchheim sowie Beratungen im bfz in Bamberg und in Forchheim.
Wichtiges zur Teilzeitausbildung:
Eine solide Berufsausbildung ist und bleibt die Basis in eine gesicherte berufliche Zukunft.
Eine Teilzeitausbildung ermöglicht den jungen Müttern und Vätern, Familienarbeit und Ausbildung zu vereinbaren. Das Angebot betrieblicher Ausbildung in Teilzeit verbessert die Bildungs- und Arbeitschancen der Zielgruppe entscheidend und führt gleichzeitig zu einer Verbesserung der regionalen Arbeitsstruktur. Parallel kann es umgehend, auf alle Fälle aber langfristig, die öffentlichen Haushalte entlasten.
Nur durch ein funktionierendes Netzwerk kann ein Projekt nachhaltig gesichert werden. Vorteilhaft bei der täglichen Arbeit ist die hohe Akzeptanz der Thematik, auch bedingt durch die politischen Anstrengungen, Familie wieder in ihrer gesellschaftlichen Wertigkeit zu stärken.
Vorteile der Zielgruppe der jungen Mütter und Väter für Ausbildungsbetriebe:
- Hohe Motivation
- Reife Persönlichkeit
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Große Selbstständigkeit
- Zeitmanagement und organisatorisches Geschick
Unsere Dienstleistungen für Unternehmen im Rahmen von „Tau – Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter“:
- Beratung bei der Einrichtung eines Teilzeitausbildungsplatzes
- Passgenaue Vermittlung von Auszubildenden entsprechend dem Anforderungssprofil der jeweiligen Firma
- Begleitung bei der Bewerbervorauswahlphase wie z. B im Praktikum
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
- Kontakt zu den Kammern
- Anmeldung bei der Berufsschule
- Organisation von ausbildungsbegleitenden Hilfen bei schulischen Problemen
- Ein kontinuierlicher Ansprechpartner bei eventuellen Schwierigkeiten und auftretenden Fragen während der Ausbildung
Da es im Rahmen des JOBSTARTER – Projektes „Tau“ keine finanzielle Unterstützung gibt, werden wir uns im Einzelfall um mögliche Förderinstrumente kümmern.
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